LADESÄULENPFLICHT UND SOLARPFLICHT ZUSAMMENDENKEN

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Im Neubau werden Stellplätze für Elektrofahrzeuge zur Pflicht. Doch auch die E-Mobilität kann ihren ganzen Vorteil erst dann ausspielen, wenn der Ladestrom aus Erneuerbaren Energien stammt. Eine Solarpflicht für selbige Neubauten würde Synergien schaffen, die nicht nur wirtschaftlich sind und dem Klima helfen, sondern auch die intelligente, dezentrale Verbindung von Erzeugung und Verbrauch ermöglichen.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG), das heute im Bundesrat verabschiedet wird, ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer echten Verkehrswende. Damit die E-Mobilität einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, muss der dort verbrauchte Strom jedoch aus Erneuerbaren Energien stammen. Im Hinblick auf das neue Bundesgesetz sollte deshalb für jene Neubauten auch eine Solarpflicht auf Landesebene eingeführt werden.

Solarenergie ist populär, doch bei weitem nicht alle planen beim Hausbau von Beginn an Solaranlagen ein. In der Landeshauptstadt Düsseldorf werden beispielsweise nur auf acht Prozent der neugebauten Dachflächen Solaranlagen installiert . Viele fürchten vor allem den bürokratischen Aufwand oder orientieren sich an längst überholten Annahmen zu den Installationskosten und lassen sich davon fälschlicherweise abschrecken.

Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) und selbst begeisterter E-Auto-Fahrer, ist von dem Konzept überzeugt: „Die Ladeinfrastruktur auszubauen ist essenziell, damit die Verkehrswende in Fahrt kommt. Aber wir müssen hier stärker in Zusammenhängen denken: Der Strom zum Laden muss produziert werden, warum dann also nicht auf dem eigenen Dach? Immer mehr Bundesländer setzen eine solche Pflicht um oder planen sie. Für größere Parkflächen kommt sie auch in NRW. Die Solarpflicht für Neubauten ist der logische nächste Schritt.“

Quelle: LEE NRW, 5.3.2021
www.lee-nrw.de

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