Solarwirtschaft warnt vor Solarturbo-Fehlzündung

Bundesverband Solarwirtschaft

BSW: EEG-Reform sieht zu geringe Solardach-Anreize vor – nur mit deutlichen Nachbesserungen am Gesetzesentwurf seien die Energiewende-Ziele erreichbar.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sieht einen erheblichen Nachbesserungsbedarf am aktuellen Gesetzesentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Solarbranche begrüßt zwar die Heraufsetzung der Solarenergie-Ausbauziele. Diese müssten nun aber auch mit wirksamen Maßnahmen politisch unterfüttert werden.

Der Ende letzter Woche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte EEG-Referentenentwurf weise nach einer ersten Analyse des Branchenverbandes Mängel insbesondere bei der Neujustierung der Fördermechanismen auf. Auch sei die vorgesehene Flächenkulisse zur ebenerdigen Errichtung von Solarparks nach Einschätzung des Verbandes weiterhin zu stark eingeschränkt. Der BSW hofft auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Noch vor Ostern will das Bundeskabinett darüber beschließen.

„Die von der Ampel-Koalition geplante Vervierfachung der jährlich neu installierten Solarstromleistung ist nur erreichbar, wenn jetzt auch die gewährten Förderanreize daran ausgerichtet werden. Ihre Höhe sollte so nachjustiert werden, dass sie den Erwartungen potenzieller Investoren entspricht“, meint BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Marktbarrieren müssten – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – vollständig abgebaut werden. Körnig: „Nur dann wird der Solarturbo gezündet und die Solarenergie für mehr Klimaschutz und Energiesicherheit entfesselt.“

Die aktuellen BMWK-Planungen sehen für einen Großteil potenzieller Investor:innen bislang keine oder nur eine unzureichende Anhebung der Fördersätze zur Errichtung künftiger Solardächer vor. „Die aktuellen Vorschläge aus dem Ministerium irritieren: Schon ein Blick in die jüngere Vergangenheit belegt, dass sich mit vergleichbaren Marktprämien nicht annähernd die gewünschten Investitionsimpulse erzielen lassen,“ erläutert Körnig.

Künftige Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom anteilig selbst nutzen wollen, sollen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Überschussstrom nach den Vorstellungen des BMWK nahezu die gleichen Vergütungen erhalten wie bislang. Betreiber:innen neuer Solarstromanlagen, die den Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeisen, sollen etwas besser gestellt werden als heute. Diese Planungen sind auch nach Auffassung von Marktforschern unzureichend, um ausreichend Unternehmen und Verbraucher zur solartechnischen Nachrüstung ihrer Dächer zu bewegen.

Aus Daten der Bundesnetzagentur und des BSW geht hervor, dass unter vergleichbaren Bedingungen in der Vergangenheit nur eine Solardach-Nachfrage ausgelöst wurde, die um den Faktor zwei bis vier unter den Ausbauzielen der neuen Bundesregierung liegt. Zwar soll das EEG nach den Plänen der Ampel-Koalition ab dem kommenden Jahr durch eine Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten flankiert werden. Diese werde aber nur einen Bruchteil der drohenden Investitionslücke schließen können, so Körnig.

Die vorgesehene Steigerung der Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarparks wird vom BSW hingegen ausdrücklich begrüßt. „Dies erfordert, dass das aktuelle Standortkorsett für die Errichtung von Solarparks nun bundesweit hinreichend gelockert wird“, so Körnig. Auch hier sieht er Nachbesserungsbedarf im vorliegenden Gesetzesentwurf. Geplante Erleichterungen für die innovative Doppelnutzung von Agrarflächen zur Solarstromerzeugung mittels sogenannter Agri-PV seien erfreulich, aber kein Ersatz für die generelle Ausweitung der Flächenkulisse. Aufgrund konstruktiver Mehrkosten sollten die Agri-PV-Anlagen zudem getrennt von konventionellen Solarparks ausgeschrieben werden.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V., 7.3.2022
www.solarwirtschaft.de

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