MEHR BESCHLEUNIGUNG BEI GERICHT FÜR WINDENERGIEPROJEKTE

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Um wirklich den Bau neuer Windparks zu beschleunigen, fordert der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) weiteres Personal bei den für Genehmigungsfragen zuständigen Gerichten.

Damit der nach 2018 eingebrochene Ausbau der Windenergie wieder an Fahrt gewinnen sollte, hatte die frühere Bundesregierung im Herbst 2019 ein Maßnahmenpaket vorgelegt. Dazu zählte unter anderem die Verkürzung von Klagen gegen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land. Statt von Verwaltungsgerichten sollten die Urteile gleich von Oberverwaltungsgerichten gefällt werden. Das, so die Hoffnung der Großen Koalition damals, würde zu einer Beschleunigung beim Windkraftausbau beitragen.

„Vom Ansatz ist dieser Gedanke richtig“, sagt Dr. Thomas Griese, stellvertretender Vorsitzender im Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NW) und früherer Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht in Köln, „nur die erhoffte Beschleunigung kann dadurch allein nicht gewährleistet werden.“

Das wird sich auch beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster zeigen: Dort wird sich ab Mitte dieses Jahres, so die Ankündigung beim OVG-Jahrespressegespräch am 4. März, der neue 22. Senat fast ausschließlich mit Windkraft-Klagen befassen. Aktuell ist dort neben dem 8. mittlerweile auch der 7. Senat teilweise mit diesen Verfahren befasst.

Durch den Neuzuschnitt der Klagewege sind allein beim OVG Münster nach eigener Aussage seit Ende 2020 noch rund 100 „Altfälle“ anhängig. „Hinzu kommen die neuen Fälle, die sicherlich arbeitsaufwändiger sind, da es die Vorarbeit der 1. Instanz nicht mehr gibt“, verweist Griese auf die Konsequenzen. Deshalb könne derzeit niemand seriös prognostizieren, ob es wirklich zu der politisch erhofften Beschleunigung bei der Verfahrensdauer von Windkraft-Klagen kommt.

„Diese Beschleunigung ist aber das Gebot der Stunde“, so Griese. Alle Möglichkeiten müssten genutzt werden, die Verfahrensdauer bei Klagen rund um die Genehmigung von Windenergieanlagen von drei bis vier Jahren entscheidend zu reduzieren. Beim OVG in Münster liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer über alle Klagen hinweg bei rund 13 Monate, hieß es beim Jahrespressegespräch.

„Gerade der Krieg in der Ukraine zeigt, wie wichtig eine schnelle Umstellung auf eine unabhängige und krisenfeste Energieversorgung ist“, so LEE NRW-Vorstand Griese, „wir müssen deshalb den Ausbau Erneuerbarer Energien auf allen Ebenen forcieren, was auch für die Klagen vor den Oberverwaltungsgerichten gilt.“ Damit beim OVG in Münster kein neues juristisches Nadelöhr entsteht, sei die Landesregierung gut beraten, weitere Richter-Stellen zu finanzieren.

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 4.3.2022
www.lee-nrw.de

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