PLANUNGSGESETZ-NOVELLE BLEIBT UNZUREICHEND

In der aktuellen Sitzung hat der Wirtschaftsausschuss des NRW-Landtags abschließend über die Überarbeitung des Landesplanungsgesetzes beraten und die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung vom vergangenen Freitag ausgewertet. Dass die Regierungsfraktionen an ihrem unzureichenden Entwurf festhalten, bewertet der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) als Rückschritt für den weiteren Windenergieausbau.

In der aktuellen Sitzung hat der Wirtschaftsausschuss des NRW-Landtags abschließend über die Überarbeitung des Landesplanungsgesetzes beraten und die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung vom vergangenen Freitag ausgewertet. Dass die Regierungsfraktionen an ihrem unzureichenden Entwurf festhalten, bewertet der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) als Rückschritt für den weiteren Windenergieausbau.

Von der politisch gewünschten Geschwindigkeit für neu zu bauende Straßen, Brücken und Schienen sowie Gesetze kann bei den schwarz-grünen Regierungsfraktionen nicht die Rede sein – zumindest nicht, wenn es um rechtssichere legislative Regelungen für den weiteren Windenergieausbau im Land geht.

Trotz einer Sachverständigenanhörung sowie einer weiteren Beratung im Wirtschaftsausschuss halten die beiden Regierungsfraktionen an ihrem Plan fest, die Regelung zur „Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit“ in die Novelle des Landesplanungsgesetzes zu integrieren. Genau diese Übergangsregelung, die Teil des unlängst in Kraft getretenen Landesentwicklungsplans (LEP) NRW ist, hatte aber das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) in einem Urteil von Mitte Februar für offenkundig rechtswidrig gehalten. Die von Schwarz-Grün gewollte Übergangsregelung sorgt deshalb seit Wochen für große Verunsicherung bei den Kommunen, den Genehmigungsbehörden und in der Windbranche.

„Wir sehen uns in unserer Kritik an den geplanten gesetzlichen Änderungen klar bestätigt“, bilanziert Hans-Josef Vogel, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) die zurückliegende Anhörung. Vogel war selbst einer der geladenen Experten. „Das Gros der Fachleute ist sich einig, dass die schwarz-grüne Koalition mit der geplanten Gesetzesänderung die Dynamik für den weiteren Ausbau der Windenergie massiv gefährdet. Hunderte Projekte in NRW, die sich in der Vorbereitung befinden und in die jeweils bereits hohe sechsstellige Summen investiert wurden, stehen vor dem Aus.“

Zu Wochenbeginn hatte der Kölner Stadt-Anzeiger über einen Brief mehrerer münsterländischer Bürgerwindakteure an Ministerpräsident Hendrik Wüst, die zuständigen Ministerien sowie Vertreterinnen und Vertreter der Landespolitik berichtet, die vor verheerenden Folgen der Gesetzesnovelle für einige Dutzende geplante Windenergieanlagen warnten.

Die jüngste Debatte im Wirtschaftsausschuss hat aus Sicht des LEE NRW zumindest einen kleinen Hoffnungsschimmer geboten: Der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Michael Röls-Leitmann betonte, dass es auch mit dem neuen Gesetz keine Rückstellung von Genehmigungsanträgen für Vorhaben in kommunalen Konzentrationszonen oder bei kommunaler Positivplanung geben solle. Insbesondere den Akteuren und Akteurinnen der Bürgerenergie versicherte er, dass keine Anlage, die kommunal gewollt sei, zurückgestellt und verzögert würde.

Für den Vorsitzenden des LEE NRW und ehemaligen Regierungspräsidenten des Bezirks Arnsberg, Hans-Josef Vogel, müssen auf diese Worte allerdings ganz schnell Taten folgen: „Die Wortmeldung aus Reihen der Koalition hat deutlich gemacht, dass die Kritik der Expertinnen und Experten angekommen ist. Allerdings hat Schwarz-Grün bislang keinen geänderten Gesetzesentwurf vorgelegt. Ob es tatsächlich noch eine Entschärfung geben wird, bleibt offen.“

Das Landesplanungsgesetz soll am kommenden Mittwoch, 15. Mai, als TOP 7 verabschiedet werden.

Hinweis:
Das Anhörungsprotokoll vom 2. Mai 2024 ist auf der Homepage des Landtags veröffentlicht: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-572.pdf

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 8.5.2024
www.lee-nrw.de

s. BWE fordert verpflichtende Transparenz bei Beteiligung

vgl. „OFFENKUNDIG RECHTSWIDRIG, PRAXIS- UND DIGITALUNTAUGLICH“

s. WASSERSTOFFWIRTSCHAFT VON ANFANG ERNEUERBAR AUFBAUEN

s. KfW Klimabarometer: Mehr als jedes zweite Unternehmen setzt auf Erneuerbare

s. STELLUNGNAHME ZUR ÄNDERUNG DES LANDESPLANUNGSGESETZES (LPLG)

s. Solarpaket I verabschiedet – wichtiges Signal für Ausbau der Windenergie

vgl. SOLARPAKET I: MEILENSTEIN FÜR DIE ENERGIEWENDE

s. Bundestag beschließt solaren Klimaschutz-Booster

s. Der Norden muss weiter Taktgeber für Energiewende sein

vgl. Mehr Anreize für Direktbelieferung schaffen!

s. Solarpaket auch für Windenergie unerlässlich

s. Niedersächsische Kommunen profitieren künftig von Akzeptanzabgabe

s. Verbände appellieren an Länder: Verabschiedung des Solarpakets I im Bundesrat am 26. April sichern

vgl. BNetzA senkt Ausschreibungsvolumen

vgl. SCHWARZ-GRÜNES EIGENTOR IM WINDSEKTOR DROHT

Projektentwicklung Projektvermarktung Windparks