Reform der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte: Rat und Parlament erzielen Einigung

Reform der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte: Rat und Parlament erzielen Einigung

Der Rat und das Parlament haben heute eine vorläufige Einigung über die Reform der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU erzielt. Die Reform hat zum Ziel, die Abhängigkeit der Strompreise von den volatilen Preisen für fossile Brennstoffe zu verringern, die Verbraucher vor Preisspitzen zu schützen, den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen und den Verbraucherschutz zu verbessern.

„Diese Einigung ist eine großartige Nachricht und wird dazu beitragen, die Abhängigkeit der EU von russischem Gas noch stärker zu verringern und fossilfreie Energie zu fördern, um so die Treibhausgasemissionen zu senken. Dank dieser Einigung werden wir in der Lage sein, langfristige Märkte zu stabilisieren, die Nutzung erneuerbarer und fossilfreier Energiequellen zu beschleunigen, den Bürgerinnen und Bürgern der EU erschwinglicheren Strom anzubieten und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken.“ Teresa Ribera, dritte Vizepräsidentin der spanischen Regierung und Ministerin für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung

Der Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Reform der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte der EU, die auch die REMIT-Verordnung zur Verbesserung des Schutzes der Union vor Marktmanipulation durch bessere Überwachung und Transparenz umfasst. Am 16. November 2023 wurde eine vorläufige Einigung über die REMIT-Verordnung erzielt.

Strombezugsverträge

Der Rat und das Parlament kamen überein, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, ausschließlich den Bezug von Strom aus neuer Erzeugung aus erneuerbaren Quellen zu unterstützen, wenn die Bedingungen es zulassen und dies im Einklang mit den Dekarbonisierungsplänen der Mitgliedstaaten steht.

Bei den freiwilligen standardisierten Verträgen einigten sich beide Organe darauf, die Freiwilligkeit für die Mitgliedstaaten beizubehalten. Die vorläufige Einigung sieht auch vor, dass die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) den Markt für Strombezugsverträge auf der Grundlage der Informationen aus der mit der REMIT-Verordnung eingerichteten Datenbank bewerten wird.

Zugang zu erschwinglicher Energie während einer Strompreiskrise

Beide gesetzgebenden Organe einigten sich darauf, dem Rat die Befugnis zu übertragen, auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags eine Krise festzustellen.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der vorläufigen Einigung die Kriterien für die Feststellung einer Krise im Zusammenhang mit dem durchschnittlichen Großhandelspreis für Strom oder einem starken Anstieg der Endkundenpreise für Strom festgelegt.

In Bezug auf die von den Mitgliedstaaten zu ergreifenden Maßnahmen im Falle der Feststellung einer Krise einigten sich beide Organe darauf, der bestehenden Möglichkeit Rechnung zu tragen, die Strompreise für schutzbedürftige und benachteiligte Kunden auf der Grundlage der geltenden Elektrizitätsrichtlinie weiter zu senken. Darüber hinaus wurden Bestimmungen aufgenommen, die darauf abzielen, unverhältnismäßige Verzerrungen auf dem Binnenmarkt oder seine Fragmentierung zu vermeiden.

Schutz schutzbedürftiger Kunden vor Stromsperren

Der Rat und das Parlament einigten sich darauf, die von den Mitgliedstaaten zum Schutz schutzbedürftiger und von Energiearmut betroffener Kunden zu ergreifenden Maßnahmen zu stärken. Dazu gehört auch die Aufnahme der Begriffsbestimmung für Energiearmut in Verbindung mit einem Verweis auf die neue Energieeffizienzrichtlinie, in der geeignete Maßnahmen vorgesehen sind.

Kapazitätsvergütungsmechanismen

Beide gesetzgebenden Organe kamen überein, die Kapazitätsmechanismen zu einem stärker strukturell ausgerichteten Element des Elektrizitätsmarkts zu machen. Darüber hinaus einigten sie sich auf die Einführung einer möglichen Ausnahme von der Anwendung des CO2-Emissionsgrenzwerts für bereits genehmigte Kapazitätsmechanismen, sofern dies hinreichend begründet ist.

Differenzkontrakte (CFD)

Beide gesetzgebenden Organe einigten sich darauf, zweiseitige Differenzverträge oder gleichwertige Regelungen mit den gleichen Auswirkungen als Modell zu nehmen, das verwendet wird, wenn die öffentliche Finanzierung in Form direkter Preisstützungssysteme in langfristige Verträge einbezogen wird.

Zweiseitige Differenzverträge würden für Investitionen in neue Anlagen zur Stromerzeugung aus folgende Quellen gelten: Windenergie, Solarenergie, geothermische Energie, Wasserkraft ohne Speicher und Kernenergie.

Die Vorschriften für zweiseitige Differenzverträge werden erst nach einer Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung gelten, um die Rechtssicherheit für laufende Projekte zu wahren. Mit der Einigung wurde Flexibilität in Bezug auf die Art und Weise geschaffen, wie die Einnahmen, die der Staat durch zweiseitige Differenzverträge erzielt, umverteilt werden sollen. Einnahmen würden an die Endkunden umverteilt werden und können auch zur Finanzierung der Kosten von direkten Preisstützungssystemen oder von Investitionen zur Senkung der Stromkosten der Endkunden verwendet werden.

Nächste Schritte

Die heute erzielte vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt und förmlich angenommen werden.

Hintergrund

Mit der Reform der Gestaltung des Strommarkts wird vorgeschlagen, die einschlägigen Rechtsvorschriften für den Strommarkt zu ändern und den Schutz der Union vor Marktmanipulation durch bessere Überwachung und Transparenz zu verbessern (REMIT = „Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency“).

Die Kommission hat die Vorschläge zur Reform der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU am 14. März 2023 vorgelegt.

Quelle: DER EUROPÄISCHE RAT und DER RAT DER EU, 14.12.2023
https://www.consilium.europa.eu

vgl. EU-Notfallverordnung: Rat der Energieminister*innen beschließt Verlängerung

vgl. BÜRGERENERGIEGESETZ GARANTIERT LOKALE WERTSCHÖPFUNG

s. TROTZ EINIGER VERBESSERUNGEN: EU-STROMMARKTREFORM VERZÖGERT AUSSTIEG AUS FOSSILEN ENERGIEN

s. Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum 1. November 2023

s. BNetzA gibt Höchstwert bekannt

Projektentwicklung Projektvermarktung Windparks Altanlagen Bestandwindparks Repowering

s. Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Bayern auf historischem Höchststand

vgl. AUF SOLARPAKET I A MUSS SCHNELLSTMÖGLICH I B FOLGEN

s. Fehlt das Solarpaket I unterm Weihnachtsbaum?

vgl. Landesregierung will Gemeindeöffnungsklausel mit Regionalplanung Windenergie in Einklang bringen